Rückvergütung AED-Elektroden

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20-11-2024 firstresponder@ag.ch

Wenn First Responder einen AED zum Zweck der Lebensrettung im Kanton Aargau verwenden, werden Ersatzelektroden zum effektiv bezahlten Betrag, jedoch maximal Fr. 300.– vergütet. Dies gilt für Einsätze ab 1. Dezember 2024. Eine rückwirkende Vergütung ist nicht möglich. Weitere Informationen für Eigentümerinnen und Eigentümer finden Sie unter www.ag.ch/firstresponder.